Die Pflicht, Steuern zu zahlen, ergibt sich ebenso in dem Fall, wenn die Dienstleistung auf einer Baustelle in Deutschland stattfindet. Rechtlich basiert diese auf den Vorschriften für Bauleistungen in Deutschland. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich von den Steuern befreien lassen zu können. Die laufende, steuerrechtliche Betreuung durch unsere Kanzlei hat praktische Aspekte, die auf die Erhöhung der Sicherheit der durch die Mandanten unternommenen Schritte abzielt, wobei die steuerliche Belastung verringert und die Funktionalität der Firma erhöht werden.
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